AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der ropeXcourse UG (haftungsbeschränkt)
1. Wirkungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den
gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Auftraggebern. Die AGB
werden vom Auftraggeber automatisch durch die Auftragserteilung
anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
2. Auftragserteilung und Leistung
2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag,
bzw. die schriftliche Beauftragung, in dem der Leistungsumfang sowie
die Vergütung festgehalten werden.
2.2 Der Kunde kann uns Aufträge postalisch, per Email oder per Fax
erteilen. Der Vertrag gilt als angenommen, sobald uns der vom
Auftraggeber unterschriebene Vertrag bzw. die Beauftragung vorliegt.
2.3 In der Regel ziehen wir zur Auftragsabwicklung freie Mitarbeiter
hinzu. Die Geschäftsbeziehung besteht jedoch weiterhin zwischen
uns und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und
Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und
als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns
und dem Auftraggeber.
3. Preise
3.1 Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der zum Durchführungstag
gültigen Mehrwertsteuer.
3.2 Die Preisangaben beziehen sich auf die in der Auftragsklärung
besprochene Personenzahl sowie die beschriebenen Leistungen. Es besteht
kein Anspruch auf Kostenreduzierung, wenn die Teilnehmerzahl sinkt.
3.3 Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis
vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert
entlohnt werden.
3.4 Wenn nicht anders angegeben sind vom Auftraggeber je nach Bedarf
folgende Kosten zusätzlich zu übernehmen:
Unterbringung und Verpflegung der ropeXcourse-Mitarbeiter/innen. Dabei
sind auch Auf- und Abbauzeiten zu berücksichtigen.
Fahrtkosten der Mitarbeiter/innen in Höhe von € 0,35/km (ggf.
Transportkosten von € 0,55/km bei Einsatz eines Transporters bzw.
Anhängers).
4. Zahlung und Fälligkeit
4.1 Unser Anspruch auf Zahlung entsteht für jede einzelne Leistung,
sobald diese von uns erbracht wurde.
4.2 Das genaue Fälligkeitsdatum der Zahlung ist entsprechend des
Vertrages zu entnehmen.
Ist nichts anderes vereinbart, gilt: 50% der Kosten sind zwei Wochen
vor erbrachter Leistung, 50 % der Kosten eine Woche nach der erbrachten
Leistung fällig. Ausnahme sind Fremdleistungen und
Beförderungskosten, die bei Fälligkeit sofort zu bezahlen
sind.
5. Rücktritt und Terminverschiebung durch den Kunden
Bei Verschiebung des Termins durch den Auftraggeber muss dieser in
jedem Fall die bereits angefallenen Kosten bezahlen.
Bei Absage hat der Auftraggeber folgenden Prozentsatz der vereinbarten
Gesamtsumme zu bezahlen, mindestens jedoch die angefallenen Kosten:
ab 90 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 10 %
ab 60 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 25 %
ab 30 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 40 %
ab 15 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 75 %
ab 5 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 100 %
6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt uns alle für die Durchführung des
Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen zur
Verfügung.
7. Verschwiegenheitsklausel
Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen unserer
Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen
und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese
Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für
unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach
Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Auftraggeber selbst
schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir
verpflichtet, die zum Zwecke unserer Auftragserledigung
überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen
Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Kunden an
uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den
Auftraggeber zurückgesandt.
8. Inhalt und Ablauf
8.1 Für die Gestaltung der Dienstleistung sind unsere Mitarbeiter
verantwortlich. Der Auftraggeber hat ein Mitspracherecht. Stellen
unsere Mitarbeiter während der Veranstaltung fest, dass
Änderungen am ursprünglich mit dem Auftraggeber vereinbarten
Konzept nötig sind (z.B. durch gruppendynamische Prozesse,
Witterungsbedingungen oder behördliche Verfügungen), so
entscheiden sie über Art und Umfang der Änderung im Rahmen
ihres fachlichen Ermessensspielraums. Wir werden den Kunden über
die als nötig erachteten konzeptionellen, methodischen oder
didaktischen Veränderungen zum frühestmöglichen
Zeitpunkt informieren. Es besteht kein Recht des Kunden, den
vereinbarten Preis zu kürzen.
8.2 Wir können den Erfolg der Veranstaltung nicht garantieren,
werden aber nach bestem Wissen und Gewissen gemeinsam mit den
Teilnehmer/innen den Erfolg der Veranstaltung anstreben.
8.3 Wir sind berechtigt und verpflichtet, die Veranstaltung zu
unterbrechen, soweit sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass
aufgrund der Fortführung der Veranstaltung eine
Gesundheitsgefährdung oder ein Sicherheitsrisiko für die
Teilnehmenden nicht ausgeschlossen werden kann.
9. Nutzungsrechte
9.1 Das Urheberrecht an Teilnehmermappen und sonstigen Unterlagen und
Materialien gebührt allein der ropeXcourse UG
(haftungsbeschränkt). Der Auftraggeber
und/oder die Teilnehmer haben nicht das Recht, diese Unterlagen ganz
oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung der ropeXcourse UG
(haftungsbeschränkt) zu
reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form
zu verbreiten. Auch ein Ton- oder Videomitschnitt des Seminars ist ohne
schriftliche Genehmigung der ropeXcourse UG
(haftungsbeschränkt) nicht gestattet.
9.2 Die ropeXcourse UG
(haftungsbeschränkt) überträgt die
ausschließlichen
Nutzungsrechte aller von ihr im Rahmen dieses Auftrags geschaffenen
Ideen und Arbeiten auf den Kunden ausschließlich für den im
Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Verwendungszweck.
9.3 Nutzt der Kunde abgelehnte oder nicht ausgeführte
Entwürfe oder Ideen, die eine geistige Schöpfung der
ropeXcourse UG
(haftungsbeschränkt) oder der von ihr
beauftragten Dritten darstellt
außerhalb des Auftrags, so ist eine gesonderte Honorarabsprache
zu treffen.
10. Offene Veranstaltungen
10.1 Offene Veranstaltungen sind alle Angebote, zu denen sich
Teilnehmer als Einzelteilnehmer anmelden. Der Inhalt offener
Veranstaltungen wird von uns entsprechend der jeweiligen Ausschreibung
gestaltet.
10.2 Die Anmeldung einzelner Teilnehmer zu offenen Veranstaltungen ist
gültig, sobald eine entsprechende Zusage des Teilnehmers in
schriftlicher Form bei uns eingegangen ist.
10.3 Die Zahlungsbedingungen für offene Veranstaltungen sind der
entsprechenden Rechnung zu entnehmen. In der Regel ist die Zahlung vor
Veranstaltungsbeginn fällig.
10.4 Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin kann jederzeit vor Beginn der
Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt sollte zum Nachweis
schriftlich erfolgen. Maßgebend für den
Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der
Rücktrittserklärung. Erfolgt ein Rücktritt oder wird die
Teilnahme an einer Veranstaltung nicht angetreten, können wir eine
angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt in % der
Kosten:
ab 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 %
ab 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 %
ab 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
ab 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
10.5 Wir sind berechtigt die Veranstaltung aus wichtigen Gründen
abzusagen. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl wird die
Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
abgesagt und der bereits eingezahlte Teilnehmerbetrag
zurückerstattet.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden,
die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse
oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und
Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges
entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung
sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der
Auftraggeber verantwortlich.
11.2 Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit
fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen
durchzuführen. Dennoch haften wir nicht für den Fall, dass
der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen Maßnahme hinter den
Erwartungen des Auftraggebers zurückbleibt.
11.3 Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden,
soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die uns überlassenen
Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder
verfälscht haben.
11.4 Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.
11.5 Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Wir haften im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Die
Haftungssumme beträgt € 3.000.000,- bei Personenschäden,
€ 2.000.000,- für die einzelne Person, € 1.000.000,- bei
Sachschäden und € 100.000,- für
Vermögensschäden.
11.6 Wir haften nicht für Fremdleistungen sowie dadurch bedingte
Beschädigungen, Unglücksfälle, Verlust, Diebstahl und
sonstige Unregelmäßigkeiten, sofern wir nur als Vermittler
auftreten.
11.7 Wird im Rahmen einer Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser
eine Beförderung im Linien- oder Charterverkehr erbracht, so sind
dies Fremdleistungen. Wir haften auch dann nicht, wenn unsere
Mitarbeiter an diesen Leistungen teilnehmen.
11.8 Können unsere Mitarbeiter/innen wegen höherer Gewalt,
Krankheit, Unfall oder einer Sonstigen von ihnen nicht verschuldeten
Verhinderung die Veranstaltung nicht zum vereinbarten Termin abhalten,
so sind wir verpflichtet alsbald möglich Ersatzmitarbeiter/innen
oder einen Ersatztermin zu benennen.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns sind ausgeschlossen.
12. Mängelrüge
12.1 Wenn uns der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Tagen nach
Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende
Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.
12.2 Sollte der Auftraggeber eine Dienstleistung komplett in Frage
stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten
erstelltes, seriöses Gutachten untermauert werden.
12.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die
Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese
Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Auftraggeber
das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die
Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt.
Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf
Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll
eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem
Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
14. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns ist
ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der jeweils gewählte Ort der Durchführung.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar
zwischen uns und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das
für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht
vereinbart. |